Umwelt und Entsorgung

Umwelt und Entsorgung

Im Sortiment unseres Shops befinden sich Elektrogeräte, die unter das ElektroG fallen. Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle über die entsprechenden Richtlinien informieren.

Abfalltonne

Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kosten­freie Sammel­­stellen für Elektro­­altgeräte sowie ggf. weitere Annahme­­stellen für die Wieder­­verwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunal­­verwaltung erhalten.

Auch Vertreiber mit einer Verkaufs­fläche für Elektro- und Elektronik­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens­mitteln mit einer Gesamt­verkaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalender­jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik­geräte anbieten und auf dem Markt bereit­stellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels­geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern­kommunikations­mitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronik­­gerät personen­­bezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verant­wortlich, bevor Sie es zurück­geben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurück­geben, und führen diese einer separaten Sammlung zu. Weitere Informa­tionen zum Elektro­gesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.

Rücksendung

Wir bieten freiwillig eine Rückgabe von Altgeräten an (wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet). Um eine kostenfreie Rücksendung von Altgeräten und Altbatterien zu ermöglichen, stellen wir Ihnen ein Rücksendelabel zur Verfügung. Wenden Sie sich zur Erstellung des Rücksendelabels bitte an unser Serviceteam unter service@gemax-werkzeuge.de, um entsprechende Geräte an die unten stehende Adresse zu versenden:

Gemax Werkzeuge GmbH & Co. KG

Langwies 4, D-54296 Trier

Informationen zur Erfüllung der quantita­­tiven Zielvor­gaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungs­­quoten):

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich ausführ­liche Daten zu Elektro- und Elektronik­­geräten und die in Deutsch­land erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantita­­tiven Zielvor­gaben auf seiner Internet­­seite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete.

Dieser Text stammt von https://www.elektrogesetz.de/ und wird unter der CC BY-ND 4.0-Lizenz verwendet.